(Stand 03.11.20). Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dies sind unter anderem:
- Es dürfen neu maximal 15 Personen – inkl. Leiterpersonen – geführt oder unterrichtet werden.
- Zudem muss im Freien der Abstand von 1.5m eingehalten. Falls das nicht möglich sein sollte muss eine Maske getragen werden.
- Nach wie vor müssen Kontaktdaten aller Teilnehmenden verfügbar sein.
- Für Kinder und Jugendliche bis im Alter von 16 Jahren gibt es im Training keine Einschränkungen. Wettkämpfe hingegen sind untersagt.
- Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Rückwirkend ab 1. September 2020.
Wichtig ist: Es müssen nicht nur die Vorgaben des Bundes, sondern auch jene des jeweiligen Kantons befolgt werden.
Sämtliche Massnahmen unter folgendem Link: https://www.swiss-cycling.ch/app/uploads/2020/11/Covid-Schutzmassnahmen-Radsport-29-Oktober-DE.pdf
Nach wie vor gelten die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAGs.