Neue Regeln für E-Bikes in der Schweiz
Ab dem 1. April 2022 gelten neue Regeln für alle E-Bike-Typen. Das Bundesamt für Strassen, ASTRA, hat die neuen Vorschriften auf Anfrage von Velosuisse präzisiert. Das Wichtigste in Kürze:
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
- Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden; es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
- Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
- Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.
- Die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über die tatsächliche Geschwindigkeit abweichen.
- Auch langsame E-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, können künftig bei Tempoüberschreitungen mit Fr. 30.- gebüsst werden.